Die Sommerpause neigt sich langsam dem Ende zu und einige organisatorische Dingen müssen für die neue Saison RWK geklärt werden.

Grundsätzliches:
Maßgebend für die Durchführung der Gaurundenwettkämpfe ist die aktuelle Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und die jeweils aktuelle Rundenwettkampfordnung des BSSB.

Terminpläne/Wettkampfplan:
2016 wettkampfplanGeschossen wird nach dem Terminplan 2017/2018 des Gaues Rhön Grabfeld.
Achtung: Die ersten Kämpfe müssen bis zum 24. Sept. geschossen werden.

RWK-Vordrucke:
Die Vordrucke werden Anfang September ausgeteilt.

Meldungen:
Auswertekarten werden weiterhin schriftlich erstellt. Beide Mannschaftsführer bestätigen durch ihre Unterschrift die korrekte Durchführung des Rundenwettkampfes. Die originale Auswertekarte ist bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Verlangen dem RWK-Leiter vorzuzeigen.

Die Ergebniserfassung erfolgt über den RWK-Onlinemelder durch die Siegermannschaft oder bei Ringgleichheit durch den gastgebenden Verein. Meldungen sind bis Sonntagabend 18 Uhr gewissenhaft und korrekt durchzuführen. Verspätetes Melden wird mit Punktabzügen geahndet.
Fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldung wird mit Konsequenzen geahndet, die vom Punktabzug bis zum letztendlichen Ausschluss der Mannschaft aus der laufenden Runde führen können!
Ausnahmen, die den Versand der Original-Auswertekarte nach dem Wettkampf dennoch erforderlich machen sind:

  • eine Mannschaft tritt nicht an
  • es gibt während des Wettkampfes bzw. der Auswertung Unstimmigkeiten, die einen Mannschaftsführer zum Einspruch veranlassen. In diesem Fall ist die Auswertekarte vom widersprechenden Mannschaftsführer nicht zu unterschreiben!

Die Nutzung des Onlinemelders ist Kennwortgeschütz um Missbrauch zu vermeiden.
Die Zugangsdaten entsprechen denen des Vorjahres, wurden aber auch noch einmal an die Schützenvereine verteilt mit der Bitte, sie alle Mannschaftsführer weiter zu leiten

Die erste Meldung:
Mit der ersten Meldung sind die Stammschützen zu benennen. Der Onlinemelder bietet hierfür die Auswahl „S“ für Stammschütze oder „E“ für Ersatzschütze. Sollte ein Stammschütze am ersten Kampf nicht teilnehmen können so ist dieser im Bereich für Ersatzschütze mit aufzulisten und mit „S“ als Stammschütze der Mannschaft zu kennzeichnen.

Luftgewehr Auflage:
Für LG Auflage sind nur die zugelassenen Hilfsmittel nach Sportordnung erlaubt.
Das Mindestalter für Auflageschützen wurde gauintern auf 50 Jahre gesenkt. Dies ist eine Sonderreglung, die nur die Rundenwettkämpfe unseres Gaues betrifft! Für alle anderen Aktivitäten, insbesondere Meisterschaften, gilt weiterhin das Mindestalter von 51 Jahren.

Termin Aufstiegskämpfe in den Bezirk:
Am 27.04.2018 werden alle Kämpfe um den Aufstieg in den Bezirk geschossen.
Bitten den Termin entsprechend vormerken und einplanen.

Hinweis:
Mannschaftsführerdaten (Telefon/E-Mail) können auch in der laufenden Runde über das Mannschaftsmeldeportal durch die Vereine geändert werden.

Zum Schluss möchte ich uns allen noch eine erfolgreiche Runde 2017-2018, viel Spass „Gut Schuss“ wünschen.

Martin Sünnemann
Rundenwettkampfleiter