Info vom Landessportleiter, Karl-Heinz Gegner, da es bereits am 1. Rundenwettkampftag ist es zu Unstimmigkeiten gekommen sei:
Auszug aus der RWK-Ordnung des BSSB, 2. 1. Rundenwettkampfsystem, Abs. 4:
„In den Bezirksligen (Bezirksklassen) und der oberstenGauliga (Gauklasse) werden jeweils 40 Schuss in einer „Of-fenen Klasse“ geschossen. Hier wird nach den jeweiligenPunkten der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes(DSB) geschossen. Die Verwendung von Federbock/Auflagebock ist nicht zugelassen.„
Auszug aus der Sportordnung des DSB (Stand 01.01.2015), Teil 10 – Schießsport für Menschen mit körperlicher Behinderung, 10.12.5 Gewehrauflage (Pendelschnur):
„Die Pendelschnur darf höchstens 3 mm dick sein und muss von der Aufhängevorrichtung
mindestens 80 cm herabhängen.
Die Befestigungspunkte dürfen bei 80 cm Pendellänge hôchstens 10 cm auseinander
liegen. Die Pendelschnur muss senkrecht hängen.
Die nichtabziehende Hand darf das Gewehr nicht berühren.„