Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, muss jedem Änderungsantrag der „alte“ Schützenausweis beigefügt werden. Bisher konnte bei Änderung des Schützenweises “ Änderung“ u. “ Verlust“ gleichzeitig angekreuzt werden. Ab sofort ist dies Vorgehensweise nicht mehr zulässig. Dem Änderungsantrag muss künftig eine separate Verlusterklärung beifügt werden. Dieses Formular wird nur im Zusammenhang mit einem Änderungsantrag bearbeitet.

Die Begründung: In der Vergangenheit haben es sich viele Vereine und leider auch einige Gaue sehr leicht gemacht. Wenn der Ausweis oder auch das Sonderblatt nicht vorlagen, wurde einfach ein Kreuzchen bei Verlust oder handschriftlich „+Verlust“ vermerkt, statt beim Mitglied nachzufragen und die Rückgabe des Schützenausweises oder des Sonderblattes zu fordern. Bei der Bearbeitung des Antrages kann beim BSSB dann nicht nachvollzogen werden, ob das vom Mitglied gemacht wurde oder von dritten. Wir haben sehr viele Beweise, die uns zeigen, dass diese Praktik sehr häufig angewendet wird.

In Hinblick auf die Jahreshauptmeldung möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass für jeden Erstvereinswechsel ein entsprechender Antrag nebst bisherigen Schützenausweis (ggf. eine Verlusterklärung) eingereicht werden muss. Außerdem muss für jede Änderung (Name, Geb. Dat, etc.) oder Ersatzausstellung (unleserlich bzw. defekt) ein entsprechender, vollständig ausgefüllter und unterschriebener Schützenpassantrag eingereicht werden. Der Schützenausweis (und ggf. auch das Sonderblatt) oder eine entsprechende Verlusterklärung muss dem Antrag beigefügt werden. Leider erhalte ich von einigen Gauen (nicht von allen) immer noch „handschriftliche Notizzettel“, obwohl in vielen E-Mails immer wieder auf die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Antrag hingewiesen wurde. Ich kann künftig Änderungen ohne ordnungsgemäße Unterlagen nur noch in Ausnahmefällen bearbeiten.

Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass diese Vorgehensweise keine „Bürokratie“ oder „Schikane“ ist. Es dürfte auch in Ihrem Sinne sein, das bei Unstimmigkeiten ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Abschließend bitte ich um Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bayerischer Sportschützenbund e.V.
i. A. Ingrid Hüttl
Sachbearbeiterin für
Mitglieder- u. Passdatenverwaltung