Die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung regelt nun u. a. auch den Sportbetrieb im sogenannten Teillockdown. Der Individualsport, somit auch der Schießsport, ist, wenn auch sehr eingeschränkt, grundsätzlich weiterhin möglich. Der BSSB steht derzeit im engen Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, um die aktuellen Regelungen weiter präzisieren und ggf. schützenfreundlicher anwenden zu können. Sobald hier Rückmeldungen vorliegen, werden wir Euch umgehend informieren.