gem. § 7 Waffengesetz an.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 90,00 Euro, welche am 1. Tag des Lehrgangs zu zahlen sind.

Dieser Nachweis ist Pflicht für Sportschützen welche erwerbscheinpflichtige Waffen erwerben wollen, sowie für die Meldung beim LRA als Standaufsicht in den Vereinen.
Ebenso ist der Nachweis für den Erwerb von Trainerlizenzen unerlässlich.

Der nächste Lehrgang beginnt am Freitag, den 20.07.2018 ab 18:00 Uhr beginnen. Samstag, den 21.07.2018 wird noch Unterricht sein. De schriftliche und praktische Prüfung wird dann am Sonntag, den 22.07.2018 stattfinden

Nachdem es bei der Prüfung einen praktischen Teil gibt, kann nur teilnehmen, wer  das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Die Teilnehmerzahl ist für diesen Lehrgang auf max. 10 Personen beschränkt, sollten sich mehrere Teilnehmer finden wird ein weiterer Lehrgang, zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten.

Die Teilnehmer müssebn beim LRA zu dieser Prüfung gemeldet werden, daher die Bitte, dieses Anmeldeformular auszufüllen und  bis zum 02.07.2018 an dort vermerkte Adresse zu senden.