Maßgebend für die Durchführung der Gaurundenwettkämpfe ist die aktuelle Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und die Rundenwettkampfordnung des BSSB, Fassung 2014.

Geschossen wird nach dem Terminplan 2014/2015 des Gaues Rhön Grabfeld. Auswertekarten werden weiterhin schriftlich erstellt. Beide Mannschaftsführer bestätigen durch ihre Unterschrift die korrekte Durchführung des Rundenwettkampfes. Die original Auswertekarte ist bindend, bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Verlangen dem RWK-Leiter vorzuzeigen.

Die Ergebniserfassung erfolgt über den RWK-Onlinemelder durch die Siegermannschaft oder bei Ringgleichheit durch den gastgebenden Verein. Meldungen sind bis Sonntagabend, 18 Uhr, gewissenhaft und korrekt durchzuführen. Verspätetes Melden wird mit Punktabzügen geahntet.

Fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldung wird mit Konsequenzen geahndet, die vom Punktabzug bis zum letztendlichen Ausschluss der Mannschaft aus der laufenden Runde führen können!

Ausnahmen, die den Versand der Original-Auswertekarte nach dem Wettkampf dennoch erforderlich machen sind:

  • eine Mannschaft tritt nicht an
  • es gibt während des Wettkampfes bzw. der Auswertung Unstimmigkeiten, die einen Mannschaftsführer zum Einspruch veranlassen. In diesem Fall ist die Auswertekarte vom widersprechenden Mannschaftsführer nicht zu unterschreiben!

Die Wettkampfpläne  stehen jetzt im Onlinemelder zur Verfügung.

(Text bis 05.10.14: „im Onlinemelder erst ab Ende August zur Verfügung, deshalb:
Gauoberliga, Gauliga, Gaugruppe A, Gaugruppe B, A I, A II, B I, B II, C I, C II, Jugend Grabfeld, Jugend Rhön, Aufgelegt, Luftpistole, Großkaliber, Sportpistole A, Sportpistole B„)

Die erste Meldung:

Mit der ersten Meldung sind die Stammschützen zu benennen. Der Onlinemelder bietet hierfür die Auswahl „S“ für Stammschütze oder „E“ für Ersatzschütze. Sollte ein Stammschütze am ersten Kampf nicht teilnehmen können so ist dieser als im Bereich für Ersatzschütze mit aufzulisten und mit „S“ als Stammschütze der Mannschaft zu kennzeichnen.

Luftgewehr Auflage:

Für das Aufgelegt Schießen sind nur die zugelassenen Hilfsmittel nach Sportordnung erlaubt.
Das Mindestalter für Auflageschützen wurde gauintern auf 50 Jahre gesenkt. Dies ist eine Sonderreglung, die nur die Rundenwettkämpfe unseres Gaues betrifft! Das Mindesthalter von 56 Jahren für Auflageschützen gilt weiterhin für alle anderen Aktivitäten, insbesondere Meisterschaften!

Link für Ergebnismeldung:

https://www.schuetzengau-rhoen-grabfeld.de/rwk-online-melder
Die Nutzung des Onlinemelders ist Kennwortgeschütz um Missbrauch zu vermeiden. Die Zugangsdaten findet Ihr im internen Bereich. Dazu bitte rechts anmelden.

Neuregelung der Termine für die Aufstiegkämpfe in den Bezirk:

Alle Kämpfe um den Aufstieg in den Bezirk werden in dieser Runde am 24. April 2015 geschossen. Bitte den Termin fest einplanen! Der Wettkampfort wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Zum Schluss uns allen eine erfolgreiche Runde 2014-2015, viel Spaß und „Gut Schuss“
Martin Sünnemann
Rundenwettkampfleiter