Auch für dieses Jahr gibt es für das Wochenende der Schützenvereine (5. und 6. Oktober) wieder eine Bayern weite allgemeine Ausnahme von der Alterserfordernis für das Schießen mit Luftdruckwaffen und den pauschalen Versicherungsschutz für die am Schießbetrieb teilnehmenden Gäste. Hierfür müssen somit keine separaten Gästeversicherungsscheine gelöst werden.

Sofern Sie am 05. und 06. Oktober 2013 im Rahmen des Wochenende der Schützenvereine Kindern zwischen 10 und 12 Jahren am Schießbetrieb mit Luftdruckwaffen teilnehmen lassen wollen, braucht hierfür keine separate Ausnahmegenehmigung bei ihrer örtlichen Kreisverwaltungsbehörde eingeholt werden. Die Gebühr nach Ziff. 4 der Ausnahmegenemigung wurde vom BSSB bereits entrichtet.

Für den Versicherungsschutz müssen für diese Tage keine separaten Gästeversicherungsscheine gelöst werden.

Nähere Informationen auf der Internetseite des BSSB.