Änderung der Sportordnung, die ab sofort gilt: Alle Luftdruckwaffen sollen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer neuen Sicherheitskennzeichnung versehen sein.

Empfohlen wird eine neonfarbene Kunststoffschnur (durch den ganzen Lauf) oder eine zugelassene Mündungsabdeckung. (Das Fähnchen sollte nicht mehr verwendet werden!)

(siehe dazu auch Schützenzeitung Februar 2012 „Seite der Landessportleitung“)