Maßgebend für die Durchführung der Gaurundenwettkämpfe ist die aktuelle Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und die Rundenwettkampfordnung des BSSB Fassung 2015 – 2016.

Geschossen wird nach dem Terminplan 2015/2016 des Gaues Rhön Grabfeld. Dort Rundenwettkampf, Disziplin und Klasse auswählen. Unter Ansicht gibt es dann den Wettkampfplan.
Bitte beachten, dass zu Beginn durchaus noch kleinere Updates möglich sind.

Auswertekarten werden weiterhin schriftlich erstellt. Beide Mannschaftsführer bestätigen durch ihre Unterschrift die korrekte Durchführung des Rundenwettkampfes. Die originale Auswertekarte ist bindend, bis zum Ende der Saison aufzubewahren und auf Verlangen dem RWK-Leiter vorzuzeigen.

Die Ergebniserfassung erfolgt über den RWK-Onlinemelder (Die Nutzung des Onlinemelders ist Kennwortgeschütz um Missbrauch zu vermeiden.) durch die Siegermannschaft oder bei Ringgleichheit durch den gastgebenden Verein. Meldungen sind bis Sonntagabend 18 Uhr gewissenhaft und korrekt durchzuführen. Verspätetes Melden wird mit Punktabzügen geahndet.
Fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldung wird mit Konsequenzen geahndet, die vom Punktabzug bis zum letztendlichen Ausschluss der Mannschaft aus der laufenden Runde führen können!

Ausnahmen, die den Versand der Original-Auswertekarte nach dem Wettkampf dennoch erforderlich machen sind:
•    eine Mannschaft tritt nicht an
•    es gibt während des Wettkampfes bzw. der Auswertung Unstimmigkeiten, die einen Mannschaftsführer zum Einspruch veranlassen. In diesem Fall ist die Auswertekarte vom widersprechenden Mannschaftsführer nicht zu unterschreiben!
Falls die Auswertekarten ausgehen, hier gibt es die Karten zum Online-Ausfüllen oder Herunterladen. Beim Schützengau Rhön-Grabfeld gibt es nur noch einen kleinen Rest. Wenn der zu Ende ist, wird das Formular wahrscheinlich nicht mehr aufgelegt.

Mit der ersten Meldung sind die Stammschützen zu benennen. Der Onlinemelder bietet hierfür die Auswahl „S“ für Stammschütze oder „E“ für Ersatzschütze. Sollte ein Stammschütze am ersten Kampf nicht teilnehmen können so ist dieser im Bereich für Ersatzschütze mit aufzulisten und mit „S“ als Stammschütze der Mannschaft zu kennzeichnen.

Luftgewehr Auflage:
Für LG Auflage sind nur die zugelassenen Hilfsmittel nach Sportordnung erlaubt.
Das Mindestalter für Auflageschützen wurde gauintern auf 50 Jahre gesenkt. Dies ist eine Sonderreglung, die nur die Rundenwettkämpfe unseres Gaues betrifft! Für alle anderen Aktivitäten, insbesondere Meisterschaften, gilt weiterhin das Mindestalter von 56 Jahren.

Mannschaftsführerdaten können auch in der laufenden Runde über das Mannschaftsmeldeportal geändert werden.